Sehr geehrte Gäste der Loreley Freilichtbühne,
auf Grund der erhöhten Sicherheitsbindungen, haben wir die Maßnahmen bei der Einlasskontrolle erweitert. Bitte vergessen Sie nicht, es geht um Ihre Sicherheit!
Aus Sicherheitsgründen sowie zur Beschleunigung der Einlasskontrollen dürfen nur folgende Gegenstände in das Konzertgelände mitgenommen werden.
Folgende Gegenstände dürfen nicht in das Gelände der Freilichtbühne mitgenommen werden.
Abweichend hiervon können gegebenenfalls anderslautende Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten.
Das Mitführen von notwendigen medizinischen Geräten und Arzneimitteln ist erlaubt. In diesem Falle bitten wir unsere Besucher den Rollstuhlfahrer-Eingang (rechts vom Haupteingang) zu nutzen und einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen und sich bei unserem Sanitätsdienst anzumelden.
Abgabe-Stationen gegen eine Gebühr in Höhe von 3,00 € pro Stück kann eine sehr begrenzte Anzahl an Gegenständen bei einer Abgabe-Station im Eingangsbereich bei der Tageskasse, Nähe der Sommerrodelbahn aufbewahrt werden.
Speisen & Getränke
Bei allen Veranstaltungen sind im Gelände Stände für Essen und Getränke.
Einlasszeiten
Der Einlass beginnt in der Regel 2 Std. vor Konzertbeginn. Wir empfehlen das frühzeitige Erscheinen am Veranstaltungsort, da die erhöhten Taschen- und Personenkontrollen mehr Zeit in Anspruch nehmen werden. Über kurzfristige Änderungen informieren wir Sie auf unserer Homepage oder – über Facebook.
Altersbeschränkung für Babies / Kleinkinder
Der Gesetzgeber gibt keine Altersbegrenzung vor, sofern das Kind von seinen Eltern begleitet wird. Wir geben jedoch zu bedenken, dass bei Konzerten und Shows Schallpegel erreicht werden, die die Gesundheit insbesondere von Babies und Kleinkindern enorm gefährden können.
Daher raten wir nachdrücklich davon ab, Ihr Baby bzw. Kleinkind zu einer Veranstaltung auf der Waldbühne mitzunehmen. Es ist den Veranstaltern der Konzerte und Shows auf der Loreley Freilichtbühne freigestellt, Altersgrenzen für ihre jeweilige Veranstaltung zu setzen – informieren Sie sich daher bitte in jedem Falle beim jeweiligen Veranstalter nach dessen Regularien für Ihre Veranstaltung. Den Namen des Veranstalters inkl. Verlinkung zu dessen Website finden Sie auf der entsprechenden Unterseite in unserem Programmkalender.
Loreley Freilichtbühne Hausordnung
§ 1
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände der Loreley Freilichtbühne und die damit verbundenen Parkplatzflächen.
§ 2
Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Schädigung von Personen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten sowie die Loreley Freilichtbühne vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.
§ 3
Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Sicherheitsbestimmungen das Mitbringen von Getränken (ausschließlich alkoholfrei) nur bis max. 0,5-Liter-Gefäßgröße pro Person im Tetra Pak gestattet ist. Die Mitnahme von größeren Verpackungseinheiten (über 0,5l) sowie sperrigen Gegenstände, Glas, PET oder Dosen ist untersagt.
§ 4
Es ist nicht gestattet,
1. ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten, die Berechtigung kann nur vom Veranstalter oder dem Geländemanagement erteilt werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
2. bei Platzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen,
3. sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten,
4. auf den Bänken zu stehen,
5. die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten,
6. das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht genehmigten Plätzen abzustellen. Hierzu gehört insbesondere auch das gesamte Gelände des Loreley Besucherzentrums
7. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern,
8. gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Dosen, Waffen, Regenschirme, Fahnenstangen, Decken sowie Gasdruckflaschen jedweder Art mitzuführen und zu benutzen,
9. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen,
10. Rucksäcke (>DIN A4), Lebensmittel, Taschen, Kinderwagen, sperrige Picknickkörbe und sperrige Kühltaschen, Leitern, sowie eigene Sitzgelegenheiten jedweder Art (Ausnahme: Sitzkissen), Kisten und ähnliche Gegenstände in den Veranstaltungsort mitzunehmen,
11. Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen,
12. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen,
13. Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen,
14. bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben,
15. Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters und der Loreley Venue Management GmbH zu machen.
Wir haben jedoch nichts dagegen, wenn die Besucher ein Smartphone oder eine sogenannte Pocket-Kamera mitführen um ein Erinnerungsfoto von ihrem Konzertbesuch machen. Kameras mit Wechselobjektiven sind generell NICHT gestattet! Fotoakkreditierungen sind ausschließlich für die rezensierenden Presse vorgesehen.
§ 5
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch Verweisung aus der Loreley Freilichtbühne, ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und/oder Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden.
Der Ordnungsdienst ist berechtigt im Namen des Betreibers/ Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen. Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.
§ 6
Kinder unter 6 Jahren haben bei Konzertveranstaltungen KEINEN Zutritt zum Konzertgelände. Kinder über 6 Jahren bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahr haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Zutritt zum Konzertgelände.
Stand August 2018
Plätze für Menschen mit Behinderung (> 80%)
(Bitte beachten Sie den neuen Eingang oberhalb des Besucherzentrums)
Die Loreley Freilichtbühne verfügt über ca. 20 Plätze für Rollstuhlfahrer/bzw. gehbehinderte Menschen. Sie befinden sich in zwei erhöhten Bereichen. Von dort hat man eine gute Sicht auf die Bühne, gleichzeitig ist man nahe an den behindertengerechten Toiletten, den Verkaufsständen und den Ein- u. Ausgängen. Bitte haben Sie Verständnis, dass jeweils nur eine Begleitperson Zugang hat.
Ticketkauf
Bitte beachten sie, dass für die Loreley Freilichtbühne Tickets für Menschen mit Behinderungen bzw. Rollstuhlfahrer auf Grund der Topografie nur begrenzt verfügbar sind. Geben Sie daher beim Ticketkauf an, wenn die Tickets für Menschen mit Behinderungen bzw. Rollstuhlfahrer bestimmt sind. Bitte beachte Sie, dass aus Sicherheitsgründen nur gesondert ausgewiesene Tickets Menschen mit Behinderungen (> 80%) bzw. Rollstuhlfahrer zum Eintritt berechtigen. Das gilt nur für den zugewiesenen Bereich.
Anfahrt und Parkplatz
Die Parkplätze an der Loreley Freilichtbühne für Menschen mit Behinderungen bzw. Rollstuhlfahrer befinden sich am Besucherzentrum der Loreley, ca. 200 m vom Eingang entfernt, dort ist auch der Einlass für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt über die Straße auf dem Loreley Plateau. Bitte halten Sie bei der Fahrt Ihren Ausweis und ihre Eintrittskarte bereit. Die Ordner weisen Ihnen den Weg.
Eingang
Bereits am Eingang werden MmB/Rollstuhlfahrer mit gesonderten Tickets von unseren Ordnern bzw. vom Sanitätsdienst in Empfang genommen und in den jeweiligen Bereich begleitet. Wenn Sie einen eigenen Begleiter haben, ist diese Unterstützung meist nicht notwendig, Sie können sich aber gerne mit den Helfern vor Ort über die Lage der Sanitäts- und Sanitäreinrichtungen orientieren und ggf. Wünsche oder Unterstützung für sich beanspruchen.
Wenn Sie eine Begleitperson mitbringen (Ticket erforderlich), hat diese ebenfalls stets Zugang mit Ihnen, also sowohl beim Eingang als auch zum Gastbereich. Behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.
Fazit
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen, stressfreien Aufenthalt in unserem Hause.
Hinweise zum Jugendschutz auf der Loreley Freilichtbühne
Liebe Eltern, liebe Personensorgeberechtigte,
Zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu Konzertveranstaltungen auf der Loreley
Freilichtbühne nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Kinder unter 6 Jahren
haben grundsätzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zur Loreley Freilichtbühne. Veranstaltungsbezogen kann der Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung strengere, hiervon
abweichende Regelungen zur Berechtigung des Zutritts von Kindern und Jugendlichen festlegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Website (z.B. AGB zum Kauf von Eintrittskarten) des
Veranstalters.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht für die Personensorgeberechtigten (z.B. Eltern) die Möglichkeit, für einen Veranstaltungsbesuch auf der Loreley Freilichtbühne
einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der Ihr minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt.
In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.
Bitte beachten Sie beim Erteilen der Erziehungsbeauftragung folgendes:
• Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
• Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
• Beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein.
• Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel steht.
Grundsätzlich tragen Sie hinsichtlich der Aufsichtspflicht und sämtlicher haftungsrechtlicher Regelungen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch wenn Sie einen
Erziehungsbeauftragten benennen.
Für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG halten wir entsprechende
Vordrucke für Sie bereit.
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