Anreise zur Loreley Freilichtbühne

Wichtiger Hinweis: Auf dem gesamten Loreley Plateau sind keine Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge vorhanden.

Ausserdem können Parkgebühren nur bar bezahlt werden.

Bei Benutzung eines Navigationssystems bzw. eines Routenplaners geben sie als Zielort ein:


Loreley Freilichtbühne

Auf der Loreley 0

56348 Bornich


Aus Richtung Köln/Bonn:


> A61 bis Kreuz Koblenz folgen.

> Am Kreuz Koblenz Nord auf A48 Richtung Montabaur.

> An Ausfahrt 10 auf B9 (Richtung: Niederlahnstein/Bad Ems).

> B42(Richtung St. Goarshausen).


Variante 1 aus Richtung Rhein/Main (Romantik-Route durch das Rheintal):


B42 bis Kaub folgen. > Dort in Richtung Bornich verlassen. Folgen Sie dann der Beschilderung LORELEY bis zur Freilichtbühne Loreley.


Variante 2 aus Richtung Rhein/Main (LKW Route Bäderstraße):


Ab Wiesbaden Richtung Schlangenbad Ab Eltville B 260 Richtung Koblenz über die Bäderstraße Taunus. Ab Kreisverkehr Richtung Nasstätten/LORELEY B 274 Beschilderug LORELEY folgen


Parken auf der Loreley:


Das Parkticket gilt nur in Verbindung mit dem jeweiligen Konzertticket.

WICHTIG: Der Parkplatz muss nach der Veranstaltung verlassen werden. Unberechtigtes Übernachten wird rechtlich geahndet und mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 100.-€ belegt. Mit der Annahme des Parkscheins schließt der Kunde einen Mietvertrag über einen Parkplatz für die Dauer einer Veranstaltung auf der Loreley ab. Eine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs findet nicht statt. Es besteht kein Versicherungsschutz. Die Vergabe des Parkplatzes geschieht zufällig. Das Abparken des Fahrzeugs geschieht auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Schäden am Fahrzeug übernommen. Gespanne mit Wohnwagen werden abgewiesen und dürfen nicht auf den Parplatz einfahren.



HINWEIS FÜR ABHOLER:
An Veranstaltungstagen müssen Abholer welche mit einem PKW beachten, dass ab ca. 21:30 Uhr die Kreisstraße zur Einbahnstraße wird und somit keine Einfahrt in Richtung Bühne ehr möglicht ist, d.h. Abholer sollten bis 21:00 Uhr zur Abholung von Gästen bereit stehen.

Auf dem Loreley Plateau ist direkt vor der Freilichtbühne mit über 10.000 Plätzen für ausreichende Parkmöglichkeiten gesorgt .

Bitte folgen Sie der Ausschilderung vor Ort und den Anweisungen des Personals.


Parkgebühr 10.- Euro inklusive 19% Mehrwertsteuer


Erklärung:

Die Parkflächen für die Konzerte liegen in einem Landschaftsschutzgebiet im UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal. Nur mit einem erheblichen Kostenaufwand ist es möglich, die Flächen vor und nach einem Konzert zu bewirtschaften. Für jedes Konzert müssen die Flächen vor- und nachbereitet werden. Parkplatzpersonal muss ganztätig bereitgestellt werden. Für jeden Veranstaltungstag laufen, je nach Größe, zwischen 800 und 1400 Mannstunden auf. Hinzu kommen Kosten für Beleuchtung, Material, Verkehrsleitsyteme, Instandhaltung der Flächen und Wege, Müllentsorgung etc.. Speziell die Flächenanmietung bei den Grundstückseigentümer ist ein wesentlicher Faktor bei der Preisgestaltung. Hierfür wird nicht der Preis für eine landwirtschaftliche Wiesenfläche angenommen.

Shuttle-Bus St. Goarshausen


Die Freilichtbühne darf aus behördlichen Gründen keinen eigenen Shuttle zu den Konzerten anbieten!
Infomieren sie sich bitte hier:
https://www.loreley-shuttle.com

Fähre St. Goarshausen, die Fähre fährt bis das letzte Fahrzeug das Gelände der Loreley verlassen hat.


Wir empfehlen bei Anreise mit der Fähre, sich frühzeitig über die Fährzeiten an den jeweiligen Veranstaltungtagen zu informieren. Aktuelle Informationen erhalten Sie über Fähre Loreley


Für die Überquerung des Rheins gibt es neben der Fähre in St. Goar noch eine weitere Überfahrmöglichkeit in Koblenz über die Brücke. Folgen Sie bitte dann der Beschilderung bis zur Freilichtbühne Loreley.

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BUS Parken auf der Loreley; 50.- Euro Parkgebühr pauschal


50.- Euro Parkgebühr pauschal Reisebusse für Konzertgäste
(NICHT SHUTTLEBUS AUF DER LINIE)

Reisebusse für Konzertgäste müssen sich per Mail mit dem amtlichen Kennzeichen und Nennung des Reiseunternehmens per Mail an bus@loreley.biz anmelden und einen Stellplatz reservieren!

Der Stellplatz für Reisebusse ist gegenüber dem Parkplatz des Besucherzentrum. Dort können die Reiseteilnehmer austeigen und nach Konzertende wieder einsteigen. Die Busse werden dort für den Zeitraum der Veranstaltung geparkt.

Der Busparkplatz ist ab 12:00 Uhr am jeweiligen Veranstaltungstag besetzt.

WICHTIG: Der Parkplatz muss nach der Veranstaltung verlassen werden. Unberechtigtes Übernachten wird rechtlich geahndet und mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 100.-€ belegt. Mit der Annahme des Parkscheins schließt der Kunde einen Mietvertrag über einen Parkplatz für die Dauer einer Veranstaltung auf der Loreley ab. Eine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs findet nicht statt. Es besteht kein Versicherungsschutz. Die Vergabe des Parkplatzes geschieht zufällig. Das Abparken des Fahrzeugs geschieht auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Schäden am Fahrzeug übernommen. Gespanne mit Wohnwagen werden abgewiesen und dürfen nicht auf den Parkplatz einfahren.

HINWEIS FÜR Busfahrer und Reiseunternehmen
An Veranstaltungstagen müssen Busse beachten, dass ab ca. 21:30 Uhr die Kreisstraße zur Einbahnstraße wird und somit keine Einfahrt in Richtung Bühne mehr möglich ist, d.h. die Busfahrer sollten bis spätesten 21:00 Uhr zur Abholung von Gästen bereitstehen. Bitte folgen Sie der Ausschilderung vor Ort und den Anweisungen des Personals.

Parkgebühr 50.- Euro inklusive 19% Mehrwertsteuer

Erklärung:

Die Parkflächen für die Konzerte liegen in einem Landschaftsschutzgebiet im UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal. Nur mit einem erheblichen Kostenaufwand ist es möglich, die Flächen vor und nach einem Konzert zu bewirtschaften. Für jedes Konzert müssen die Flächen vor- und nachbereitet werden. Parkplatzpersonal muss ganztätig bereitgestellt werden. Für jeden Veranstaltungstag laufen, je nach Größe, zwischen 800 und 1400 Mannstunden auf. Hinzu kommen Kosten für Beleuchtung, Material, Verkehrsleitsyteme, Instandhaltung der Flächen und Wege, Müllentsorgung etc.. Speziell die Flächenanmietung bei den Grundstückseigentümer ist ein wesentlicher Faktor bei der Preisgestaltung. Hierfür wird nicht der Preis für eine landwirtschaftliche Wiesenfläche angenommen.