Minderjährige haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Zutritt zum Konzertgelände

Jugendschutzgesetz

Informationen zur sog. „Erziehungsbeauftragten Person“

Mit dem Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes vom 01.04.2003 besteht die Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen unter 18 Jahren eine erziehungsbeauftragten Person zu benennen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Nach dieser Regelung werden für Kinder und Jugendliche in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person bestimmte zeitliche Begrenzungen beim Besuch von

 

• Tanzveranstaltungen (Diskotheken)

• Musikveranstaltungen, Konzerten

• Gaststätten

• Filmveranstaltungen

• Open-Air-Veranstaltungen

 

Wer kann erziehungsbeauftragte Person sein?

Die erziehungsbeauftragte Person nimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person – meistens die Eltern – zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahr. Sie muss volljährig sein. Zwischen der erziehungsbeauftragten Person und der/dem Minderjährigen muss ein Autoritätsverhältnis in der Art bestehen, dass die Anweisungen der erziehungsbeauftragten Person befolgt werden. Aus diesem Grund ist die Übernahme der Erziehungsbeauftragung durch den Freund / die Freundin der / des Minderjährigen aus Sicht des Landkreis Bad Ems nicht zu befürworten.

Beispiele:

• Erzieherinnen, Erzieher

• Pädagoginnen und Pädagogen in der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendhilfe

• Betreuerinnen und Betreuer aus Vereinen

• Lehrerinnen und Lehrer

• Ausbilderinnen und Ausbilder

• Großeltern, Verwandte

• Freunde der Eltern und

• volljährige Geschwister

 

Empfehlungen für die Eltern

• Die erziehungsbeauftragte Person muss über 18 Jahre alt und persönlich bekannt sein

• Sie sollte ihr Vertrauen genießen

• Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um Ihrem

Kind Grenzen hinsichtlich dem Konsum von Alkohol und Zigaretten setzen zu können – unter

Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.

• Sprechen Sie eine konkrete zeitliche Beauftragung aus

• Blanko-Unterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken etc. mit nachträglicher Eintragung

 

Volljährige sind keine rechtmäßigen Erziehungsbeauftragungen

• Treffen Sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeit, Rückweg)

• Prüfen Sie, ob der rechtmäßig Beauftragte auch die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt! Eine

Weiterdelegation an Dritte ist nicht möglich.

• Die erziehungsbeauftragte Person muss nüchtern bleiben und sich stets in der Nähe der beaufsichtigten

Person aufhalten.

• Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch hinsichtlich

Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen.

 

Hinweise für Veranstalter und Gewerbetreibende

• Veranstalter und Gewerbetreibende müssen in Zweifelsfällen die Berechtigung überprüfen (z.B. ist die

Unterschrift offensichtlich gefälscht?)

• Blanko-Unterschriften von Eltern und Eintragung des nächstbesten Volljährigen als erziehungsbeauftragte Person sind nicht zu akzeptieren. Es besteht kein Auftragsverhältnis!

• Ist die erziehungsbeauftragte Person zur Ausübung der Aufgabe nicht in der Lage z.B. wegen Alkoholisierung – so handelt sie trotz vorheriger Vereinbarung nicht als erziehungsbeauftragte Person!

 

Der Zutritt/Aufenthalt darf nicht gestattet werden

• Veranstalter und Gewerbetreibende können keinesfalls die Erziehungsbeauftragung übernehmen

• Rückversichern Sie sich im Zweifelsfall bei den Eltern!

 

"Elternzettel"

Download
Elternzettel.pdf
Adobe Acrobat Dokument 99.4 KB

Erziehungsbeauftragung gemäß §§ 1 und 2 Jugendschutzgesetz

Hiermit erteile(n) ich/wir als Personensorgeberechtigte(r)

Frau/Herr___________________________________________________________________

wohnhaft in _________________________________________________________________ (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

- eine Kopie unserer/meines Personalausweise(s) lege(n) wir/ich diesem Schreiben bei -

Telefon- und Handynummer des/der Personensorgeberechtigten_____________________________________________________

den Auftrag, meine(n)/unsere(n) Tochter/Sohn

___________________________________________________________________________

(Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort)

 

von einer erziehungsbeauftragten Person gemäß Jugendschutzgesetz

zu der Veranstaltung________________________________________________________ Veranstaltungsdatum________________ Veranstaltungsort Loreley Freilichtbühne begleiten zu lassen.

Als erziehungsbeauftragte Person beauftrage(n) ich/wir:

Frau/Herr ___________________________________________________________________ Adresse ____________________________________________________________________ Handynummer _______________________________________________________________

_____________________________________________________ (Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten)

 

Hiermit versichere ich, dass ich den Erziehungsauftrag gewissenhaft übernehme

_____________________________________________________ (Unterschrift des/der Erziehungsbeauftragten)