Zeltplatzordnung Night Of The Prog Festival-Camping

Verbindliche Richtlinien zur Benutzung des Festival-Zeltplatzes 

 

Veranstaltung: Night Of The Prog 

 

1.     Die Campingfläche wird nur für Festivalbesucher mit gültigem Festivalticket und Campingzusatzticket (bzw. mit dem entsprechend ausgewiesenen Bändchen) ausgelegt. Das Betreten und Campen ohne die zuvor genannten Voraussetzungen ist nicht gestattet. Die Gebühren für vorher „versehentlich“ erworbene Campingtickets werden nicht zurückerstattet.

 

2.     Bei Minderjährigen muss eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

 

3.     Das gesamte Loreley-Plateau und somit auch der Zeltplatz gehören zum UNESCO Welterbe und liegen in einem Landschaftsschutzgebiet.

 

4.     Die Anreise erfolgt frühestens am Donnerstag, den 18.07.2019 ab 16:00 Uhr. Die Abreise muss mit Abbruch des Zeltes spätestens am Montag, 22.07.2019 bis 12:00 Uhr stattfinden.

 

5.     Das Zelten ist ausdrücklich nur auf den als Zeltplatz ausgewiesenen Flächen erlaubt. Jedem Zeltplatzbenutzer wird bei der Anreise ein entsprechender Bereich auf dem Gelände zugewiesen. Den Anordnungen der Platzaufsicht ist dabei unbedingt Folge zu leisten. Der Benutzer hat sein Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist.

 

6.     Der Aufbau von Pavillonzelten und Fest- und Partyzelten ist aus behördlichen Gründen nicht gestattet!

 

7.     Auf dem Platz, seinen Zuwegen und in seiner unmittelbaren Umgebung muss mit Rücksicht auf die übrigen Benutzer besondere Ordnung und Reinlichkeit herrschen.

 

8.     Es ist nicht gestattet, offenes Feuer zu entfachen. Aus Sicherheitsgründen ist auch das Grillen mit Holzkohle auf dem Zeltplatz verboten. Gasgrills sind gestattet, müssen jedoch geprüft sein.

 

9.     Das Mitbringen von Stromerzeugern, pyrotechnischen Gegenständen, Tieren, Waffen aller Art, Aggregate, festes Mobiliar und Trockeneis ist verboten!

 

10.  Hunde können auf dem Zeltplatz nicht mitgeführt werden.

 

11.  Mit dem Veranstalter ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Campinggebühr ist lediglich ein Entgelt für den Platz, auf dem das Zelt abgestellt und aufgebaut werden kann.

 

12.  Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

 

13.  Das Loreley Plateau liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Wir bemühen uns, die Schönheit des Geländes zu erhalten und sind dabei auch auf die Hilfe der Festivalbesucher angewiesen. Daher ist im Ticketpreis eine Müllgebühr i.H.v. 5 € enthalten. Ihr bekommt im Gegenzug einen Müllbeutel. Diesen gebt ihr am Sonntag, 21.07.2019 von 14.00 bis 22.00 Uhr oder am Montag 22.07.2019 von 07.00 – 10.00 Uhr an den ausgewiesenen Sammelstellen wieder ab. Wir sind dankbar für eure Unterstützung!

 

14.  Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten zu beseitigen. Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter die Schäden auf Kosten des Benutzers beheben oder durch Dritte auf Kosten des Benutzers beheben lassen.

 

15.  Der Handel mit Lebens- und Genussmitteln oder Non-Food auf dem Zeltplatz ist ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten. Der Handel mit Waren (einschließlich Lebens- und Genussmittel) aller Art ist auf dem Zeltplatz streng verboten. Das Mitführen von Lebensmitteln und Getränken zum privaten Verzehr ist auf dem Zeltplatz ohne Mengeneinschränkung gestattet. Das Mitführen von Glas ist nicht erlaubt.

 

16.  Beim Genuss von alkoholischen Getränken sowie beim Rauchen in der Öffentlichkeit sind die Vorschriften und Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes unbedingt zu beachten.

 

17.  Das Mitführen sowie der Genuss von illegalen Drogen ist auf dem gesamten Campinggelände strengstens verboten!

 

18.  Den Anweisungen des Sicherheitspersonals, Ordnern und/oder Mitarbeitern des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachtung und Zuwiderhandlung gegen diese Zeltplatzordnung/Benutzungsordnung oder Anweisungen der vorgenannten Personen erfolgt ein Verweis vom Campinggelände. Bei einem Verweis vom Campinggelände ist eine Erstattung der Campinggebühren ausgeschlossen, ebenso die Erstattung bzw. Geltendmachung weiterer Kosten gegen den Veranstalter.

 

19. Von 24:00 bis 07.00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten.

 

Mit Betreten und/oder Nutzung des Campinggeländes gilt diese Zeltplatzordnung als verbindlich anerkannt.

 

Loreley / St.Goarshausen im November 2018

 

Irrtum und Änderungen vorbehalten